özcan Gümrükleme
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Taxi-Informationen |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Taxischein“) – Taxen-Fahrerausweis
Kurzbeschreibung:
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugs- oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Der Antrag muss persönlich beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Was wird benötigt?
Personalausweis oder Pass
EU-Kartenführerschein
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs bei Krankenwagen
Nachweis über die Antragstellung eines Führungszeugnisses (Belegart O)
Nachweise der körperlichen und geistigen Eignung und ausreichendes Sehvermögen
Gebühren bzw. Kosten:
Für das Führungszeugnis und den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind ca. 80,00 Euro zu zahlen. Dazu kommen dann noch die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen.
Informationen:
Vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine Ortskundeprüfung für Duisburg abzulegen. Diese ist auch dann erforderlich, wenn der "alte" Schein länger als zwei Jahre abgelaufen ist.
Die Ortskenntnisprüfung findet alle 14 Tage beim Straßenverkehrsamt statt. Die Termine werden bei der Antragstellung bekannt gegeben.
In der schriftlichen Prüfung werden für das gesamte Stadtgebiet die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen , Hotels, Krankenhäuser, Altenheime und Sehenswürdigkeiten abgefragt.
Die ärztliche Untersuchung auf amtlichen Vordruck kann jede ärztin oder Arzt Ihrer Wahl durchführen.
In der Regel verfügt der Arzt über diese Vordrucke.
Für die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens auf amtlichen Vordruck kann eine ärztin oder Arzt für Augenheilkunde, eine ärztin oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" bzw. "Betriebsmedizin", eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eine ärztin oder Arzt der öffentlichen Verwaltung aufgesucht werden.
Die Leistungsuntersuchung wird von den Begutachtungsstellen für Fahreignung und von den ärztinnen und ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" bzw. "Betriebsmedizin" durchgeführt.
Taxen-Fahrerausweis:
Seit dem 01.11.2006 erhält jeder Taxifahrer zu seinem Personenbeförderungsschein für Taxen noch einen Taxen-Fahrerausweis. Dieser ist an die Gültigkeit des Personenbeförderungsscheines gekoppelt und muss sichtbar in der Taxe angebracht werden.
Alle jetzigen Inhaber eines Personenbeförderungssscheines für Taxen müssen sich bis zum 01.11.2007 einen solchen Ausweis beim Straßenverkehrsamt beschaffen.
Der Ausweis kostet ca. 13,10 Euro.
Quelle: www.duisburg.de
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Wichtige Informationen für unsere Kunden
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www.duisburger-taxi.de
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